Transparenz

Methodik und Quellen

Ein Ergebnis ist nur so gut wie seine Berechnungsgrundlage. Deshalb dokumentiert KlarRechnen Quellen, Annahmen und Aktualisierungsstand direkt am jeweiligen Rechner.

Primärquellen

Gesetzliche Werte stammen bevorzugt von Bundesministerien, Behörden oder dem veröffentlichten Gesetzestext.

Versionierte Werte

Jahresabhängige Berechnungen werden getrennt versioniert und mit ihrem Datenstand gekennzeichnet.

Prüffälle

Grenzwerte, typische Beispiele und Sonderfälle werden automatisiert gegen veröffentlichte Referenzwerte geprüft.

Was „präzise“ bei KlarRechnen bedeutet

Gesetzlich definierte Berechnungen werden nach den jeweils veröffentlichten Regeln umgesetzt. Marktpreise oder zukünftige Entwicklungen können dagegen nur als Schätzung ausgewiesen werden. In solchen Fällen nennen wir die Annahmen und vermeiden den Eindruck einer amtlichen Auskunft.

Quellenhierarchie und Datenstand

Bei gesetzlichen Berechnungen haben veröffentlichte Gesetze, Programmablaufpläne und Angaben zuständiger Behörden Vorrang. Informationen von Verbraucherorganisationen oder Fachportalen dienen der verständlichen Einordnung. Jahresabhängige Werte werden nicht stillschweigend in alten Berechnungen ersetzt: Rechner, Überschrift und Quellenhinweis nennen die verwendete Version.

Rechenlogik und Rundung

Die fachliche Berechnung liegt getrennt von der Benutzeroberfläche und wird mit typischen Fällen, Grenzwerten und bekannten Referenzergebnissen geprüft. Soweit eine amtliche Vorschrift eine bestimmte Rundung verlangt, wird sie im Rechenweg umgesetzt. In allgemeinen mathematischen Rechnern wird dagegen erst die sichtbare Ausgabe gerundet, damit Zwischenwerte möglichst genau bleiben.

Was bei einer Aktualisierung geprüft wird

Bei neuen Beitragssätzen, Bemessungsgrenzen oder gesetzlichen Formeln werden zunächst Quelle und Gültigkeitsdatum geprüft. Danach folgen Anpassung der Konstanten, neue Referenzfälle, ein vollständiger Testlauf und die Aktualisierung der erklärenden Texte. Erst wenn Ergebnis und Einordnung zusammenpassen, gilt der Datenstand als veröffentlicht.

Datenschutzfreundliche Berechnung

Rechner werden soweit möglich vollständig im Browser ausgeführt. Persönliche Eingaben wie Gehalt, Steuerklasse oder Kinderzahl müssen dadurch nicht an einen Server übertragen werden.