Ratgeber · Arbeitszeit & Lohn

Mindestlohn 2026 und Überstunden verständlich erklärt

13,90 Euro brutto je Stunde sind seit Januar 2026 die allgemeine gesetzliche Untergrenze. Bei einem festen Monatsgehalt sieht man jedoch nicht sofort, ob jede tatsächlich geleistete Stunde ausreichend vergütet ist. Entscheidend sind Arbeitszeit, anrechenbare Vergütung und mögliche Sonderregeln.

Offizielle Quellen geprüftAktualisiert am 22. Juli 20269 Min. Lesezeit

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je tatsächlich geleisteter Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung auf 14,60 Euro. Die Jahreszahl gehört deshalb immer zu einer seriösen Angabe.

Der Mindestlohn ist ein Bruttowert. Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung können die Auszahlung reduzieren. Er gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt ist. Die gesetzlichen Ausnahmen sind begrenzt.

Beschäftigter dokumentiert Arbeitsstunden neben Uhr, Rechner und Lohnunterlagen
Für die Prüfung zählt nicht nur der Monatsbetrag, sondern auch jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde.

Wie lässt sich ein festes Monatsgehalt prüfen?

Für einen ersten Durchschnittsvergleich wird das Monatsgrundgehalt mit zwölf multipliziert und durch Wochenstunden × 52 geteilt. Bei 2.500 Euro brutto und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Durchschnitt von 14,42 Euro pro Stunde. Bei 2.350 Euro wären es nur 13,56 Euro.

Monatsgrundgehalt2.500,00 €
Regelmäßige Wochenarbeitszeit40 Std.
Durchschnittlicher Stundenlohn14,42 €
Abstand zu 13,90 €+ 0,52 €

Der Jahresdurchschnitt ist eine gute Plausibilitätsprüfung. Für den gesetzlichen Anspruch ist der jeweilige Abrechnungszeitraum und die darin tatsächlich geleistete Arbeitszeit maßgeblich.

Stundenlohn und Abstand prüfen

Zählen Überstunden beim Mindestlohn mit?

Ja. Nach den Informationen des Bundesarbeitsministeriums besteht der Mindestlohnanspruch für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde im Abrechnungszeitraum – ausdrücklich auch für Überstunden. Ein Monatsgehalt, das bei der vereinbarten Arbeitszeit oberhalb der Untergrenze liegt, kann durch viele zusätzliche Stunden rechnerisch darunter fallen.

Beispiel: 2.500 Euro geteilt durch 173,33 durchschnittliche Monatsstunden ergeben 14,42 Euro. Kommen in einem Monat zehn zusätzlich geleistete Stunden hinzu, ohne dass Vergütung oder Freizeitausgleich berücksichtigt werden, sinkt der einfache Quotient auf rund 13,64 Euro. Ob und wann einzelne Ausgleichsmodelle zulässig sind, muss anhand der konkreten Vereinbarung geprüft werden.

Das Arbeitszeitgesetz regelt außerdem Höchstgrenzen und Erholungszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums durchschnittlich acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Pausen gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.

Gibt es automatisch einen Überstundenzuschlag?

Der allgemeine Mindestlohn legt eine Untergrenze pro Arbeitsstunde fest, aber keinen pauschalen Zuschlag von 25 oder 50 Prozent für jede Überstunde. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses ergeben.

Nachtarbeit ist ein besonderer Fall: Das Arbeitszeitgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Ausgleich vor, wenn keine tarifvertragliche Regelung besteht. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit unterliegt eigenen Regeln. Deshalb ist ein frei gewählter Prozentsatz im Rechner nur ein Szenario, nicht die Aussage, dass genau dieser Zuschlag geschuldet ist.

Für wen gelten Ausnahmen oder höhere Branchenlöhne?

Zu den gesetzlichen Ausnahmen gehören unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und bestimmte Praktika. Wer unmittelbar vor einer Beschäftigung langzeitarbeitslos war, kann für die ersten sechs Monate ausgenommen sein. Die Details eines Praktikums hängen insbesondere von Anlass und Dauer ab.

Umgekehrt kann die maßgebliche Untergrenze höher als 13,90 Euro sein. Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne, Arbeitnehmerüberlassung oder Tarifverträge können eigene Beträge vorsehen. Ein grüner Hinweis im Rechner bedeutet daher nur, dass der allgemeine gesetzliche Wert erreicht wird – nicht automatisch, dass jede branchenspezifische Regel erfüllt ist.

  • Alle tatsächlich geleisteten Stunden dokumentieren.
  • Grundlohn und anrechenbare Zahlungen getrennt betrachten.
  • Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen.
  • Möglichen Branchenmindestlohn nicht übersehen.
  • Bei Unklarheiten Lohnabrechnung fachlich prüfen lassen.

Offizielle Quellen

Rechtsstand und Erläuterungen für 2026

Bundesministerium für Arbeit und SozialesMindestlohn im ÜberblickAnspruch, Ausnahmen, Sonderzahlungen und DokumentationHier ansehen
Bundesministerium der JustizArbeitszeitgesetzArbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und AusgleichszeiträumeHier ansehen