Wie wird der Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnet?
Ein Monat hat nicht immer gleich viele Arbeitstage. Deshalb wird ein festes Monatsgehalt nicht durch die Stunden eines einzelnen Kalendermonats geteilt. Der Rechner verteilt die vereinbarte Wochenarbeitszeit auf 52 bezahlte Wochen und anschließend auf zwölf Monate.
Die Formel mit 52 Wochen
Die durchschnittlichen Monatsstunden ergeben sich aus Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden. Der Stundenlohn lautet dann: Monatsbrutto × 12 ÷ (Wochenstunden × 52). Ein Monatslohn von 3.500 Euro entspricht damit rund 20,19 Euro brutto pro Stunde.
Vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit – nicht nur tatsächlich anwesende Stunden.
Ein festes Gehalt wird grundsätzlich auch während bezahltem Urlaub und an Feiertagen fortgezahlt.
Der Stundenlohn wird vor Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ausgewiesen.
Warum Sonderzahlungen separat erscheinen
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni erhöhen das Jahreseinkommen, gehören aber nicht immer zum festen Grundgehalt. Der Rechner zeigt deshalb sowohl den vertraglichen Stundenlohn aus dem Grundgehalt als auch einen effektiven Vergleichswert inklusive der eingetragenen Extras. So bleibt sichtbar, worauf die jeweilige Zahl beruht.
Überstunden und Zuschläge sind zwei verschiedene Dinge
Mehrarbeit führt nicht automatisch zu einem bestimmten Zuschlag. Ob und wie Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Das Feld für den Zuschlag ist deshalb eine frei wählbare Szenarioannahme und keine gesetzliche Zusage.
Wie ist der Mindestlohnvergleich zu lesen?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Der Rechner vergleicht diesen Wert mit dem festen Grundlohn. Für einzelne Beschäftigtengruppen gelten Ausnahmen; außerdem können Branchenmindestlöhne oder Tarifverträge höhere Untergrenzen vorsehen. Bei pauschalen Monatsgehältern muss die Vergütung für die tatsächlich geleisteten Stunden die anwendbare Untergrenze erreichen.
Offizielle Grundlagen
Datenstand: Juli 2026
Häufig gestellte Fragen
Warum wird mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet?
52 Wochen geteilt durch zwölf Monate ergeben durchschnittlich 4,333 Wochen. Das ist für ein gleichbleibendes Monatsgehalt aussagekräftiger als die Arbeitstage eines einzelnen Monats.
Ist Urlaub bei der Rechnung abgezogen?
Nein. Bei einem festen Monats- oder Jahresgehalt sind Urlaubstage bezahlt. Der vertragliche Durchschnittslohn verteilt das Gehalt deshalb auf 52 bezahlte Wochen. Für Selbstständige oder rein produktive Stunden kann eine andere Kalkulation sinnvoll sein.
Zeigt der Rechner den Nettostundenlohn?
Nein. Alle Werte sind brutto. Die persönliche Nettobelastung hängt von Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen ab. Nutzen Sie dafür den Brutto-Netto-Rechner.