Ratgeber · Steuern & Gehalt

Brutto und Netto 2026 einfach erklärt

Auf dem Arbeitsvertrag steht das Bruttogehalt. Auf dem Konto kommt das Nettogehalt an. Dazwischen liegen Steuern und Sozialabgaben. Dieser Leitfaden zeigt, wie die wichtigsten Abzüge zusammenwirken und wie Sie ein Rechnergebnis richtig einordnen.

Fachlich geprüftAktualisiert am 20. Juli 20268 Min. Lesezeit

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist die vertraglich vereinbarte Vergütung vor Abzügen. Zum regelmäßigen Monatslohn können geldwerte Vorteile, Einmalzahlungen oder steuerpflichtige Zuschläge hinzukommen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Lohnsteuer, möglichem Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung übrig bleibt.

Eine feste Formel wie „Brutto minus 30 Prozent“ liefert nur eine grobe Schätzung. Der tatsächliche Abstand hängt unter anderem von Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherung, Kindermerkmalen und der Höhe des Einkommens ab. Deshalb berechnet KlarRechnen jede Position getrennt und zeigt sie neben dem Nettobetrag an.

Gehaltsabrechnung mit Rechner und farbigen Markierungen für Bruttogehalt, Abzüge und Nettogehalt
Vom Bruttogehalt zum nachvollziehbaren Nettoergebnis.

Welche Abzüge werden vom Gehalt berechnet?

1

LohnsteuerSie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Berechnung folgt dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen.

2

SolidaritätszuschlagEr fällt nur an, wenn die gesetzliche Freigrenze überschritten wird. Bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beträgt er deshalb null Euro.

3

KirchensteuerSie wird nur bei Kirchensteuerpflicht berechnet. Der Satz beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der maßgeblichen Lohnsteuer.

4

Kranken- und PflegeversicherungNeben dem allgemeinen Beitragssatz beeinflussen der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Kinder und der Beschäftigungsort Sachsen den Arbeitnehmeranteil.

5

Renten- und ArbeitslosenversicherungDie Beiträge werden nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Beispiel: 3.500 Euro brutto im Monat

Eine alleinstehende, kinderlose Person in Nordrhein-Westfalen erhält monatlich 3.500 Euro brutto, ist gesetzlich krankenversichert, zahlt keine Kirchensteuer und nutzt Steuerklasse I. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt die Berechnung mit den Werten für 2026 folgendes Beispiel:

Bruttogehalt3.500,00 €
Lohnsteuer− 405,50 €
Sozialabgaben− 761,25 €
Nettogehalt2.333,25 €

Das Beispiel ist kein allgemeingültiger Prozentsatz. Schon Kirchensteuer, eine andere Steuerklasse oder ein anderer Zusatzbeitrag verändern das Ergebnis.

Eigenes Nettogehalt berechnen

Welche Angaben verändern das Nettogehalt besonders?

Steuerklasse und Freibetrag

Die Steuerklasse steuert vor allem, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber während des Jahres einbehält. Sie ändert nicht automatisch die endgültige gemeinsame Jahressteuer eines Ehepaars. Ein hinterlegter Freibetrag reduziert dagegen den laufenden Lohnsteuerabzug, wenn das Finanzamt ihn genehmigt hat.

Kirchensteuer und Bundesland

Das Bundesland ist für den Kirchensteuersatz relevant. In Bayern und Baden-Württemberg werden acht Prozent, in den übrigen Ländern neun Prozent der maßgeblichen Lohnsteuer angesetzt. Wer nicht kirchensteuerpflichtig ist, wählt im Rechner „Nein“.

Krankenkasse, Kinder und Sachsen

Gesetzliche Krankenkassen erheben einen individuellen Zusatzbeitrag. Bei der Pflegeversicherung gibt es außerdem einen Zuschlag für Kinderlose und Abschläge für mehrere berücksichtigungsfähige Kinder. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil abweichend verteilt. Diese Merkmale sollten daher nicht pauschal übernommen werden.

So prüfen Sie Ihr Ergebnis sinnvoll

  • Bruttolohn und Abrechnungszeitraum kontrollieren.
  • Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht abgleichen.
  • Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse eintragen.
  • Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge prüfen.
  • Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile separat berücksichtigen.

Ein Online-Rechner bildet typische Beschäftigungsverhältnisse ab. Kurzarbeit, mehrere parallele Arbeitgeber, Versorgungsbezüge, private Krankenversicherung und besondere steuerliche Sachverhalte können eine individuelle Lohnabrechnung komplexer machen. Bei solchen Fällen dient das Ergebnis als Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.